Rechtsprechung
BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - Vorherige Zusage einer Absicherung "sämtlicher" Ansprüche durch das Konkursausfallgeld - Erteilung einer falschen Rechtsauskunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 09.06.1988 - 6 Ca 1394/86
- LAG Hamm, 23.01.1989 - 16 Sa 1172/88
- BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89
Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632). - BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89
Verletzt der Konkursverwalter, ohne daß eine dieser Voraussetzungen vorliegt, Pflichten, die ihn z.B. als Verhandlungs- oder Vertragspartner eines Dritten treffen, haftet die Konkursmasse, nicht der Verwalter als ihr Repräsentant (vgl. BGH, NJW 1987, 844 und 3133; BGH, NJW 1988, 209). - BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89
Der Senat kann die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur daraufhin überprüfen, ob dieses alle tatsächlichen Umstände berücksichtigt hat, ob die vom Berufungsgericht angenommene Bedeutung der Erklärung den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG; BAGE 57, 256 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89
Der Senat kann die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur daraufhin überprüfen, ob dieses alle tatsächlichen Umstände berücksichtigt hat, ob die vom Berufungsgericht angenommene Bedeutung der Erklärung den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG; BAGE 57, 256 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.11.1987 - IX ZR 259/86
Persönliche Haftung des Konkursverwalters
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89
Verletzt der Konkursverwalter, ohne daß eine dieser Voraussetzungen vorliegt, Pflichten, die ihn z.B. als Verhandlungs- oder Vertragspartner eines Dritten treffen, haftet die Konkursmasse, nicht der Verwalter als ihr Repräsentant (vgl. BGH, NJW 1987, 844 und 3133; BGH, NJW 1988, 209). - BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88
Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89
Zu Recht hat es angenommen, daß diese für den Konkursverwalter geltende Haftungsbestimmung auf den Sequester entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH, NJW 1989, 1034). - BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89
Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).